Jobcenter oder Sozialamt muss die Kosten für Schulcomputer übernehmen
Update: Die folgende Regelung gilt nun auch für Schüler_innen, die Leistungen vom Sozialamt bekommen.
Die Bundesagentur für Arbeit hat am 1. Februar 2021 das Jobcenter angewiesen, für alle Schüler_innen, die Hartz-IV bekommen, Kosten für "digitale Endgeräte" zu übernehmen. Dafür werden im Regelfall pro Schüler_in bis zu 350 Euro für Tablett, PC oder Laptop inklusive Zubehör wie beispielsweise Drucker geleistet. Alle Schüler_innen an berufsbildenden oder allgemeinbildenden Schulen bis 24 Jahren haben einen Anspruch darauf. Die Weisung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2021.