Brauchen Sie Unterstützung im Umgang mit dem Jobcenter? Wird Ihre Miete vom Jobcenter nicht voll übernommen? Sind Sie nicht sicher, ob Sie Anspruch auf Hilfe haben? Gibt es Schwierigkeiten mit dem EU-Status?
Wir beraten, um mit Ihnen gemeinsam Ihre Rechte im Zusammenhang mit dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder dem Sozialamt zu klären. Wir sind unabhängig, solidarisch und behandeln alle Informationen vertraulich.
Erklärung z.B. von Schreiben der Jobcenter und Arbeitsagenturen
Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen
Beratung z.B.
zu Fragen zum Arbeitslosengeld II
zu Fragen zum Arbeitslosengeld I
zur Übernahme von Wohnkosten
zu Schulkosten von Kindern
bei Problemen mit dem Job, Vermeidung von Sanktionen
Begleitung zum Jobcenter, Arbeitsagenturen und anderen Ämtern
Wir beraten im Dorfgemeinschaftshaus Ahlhorn und in der Volkshochschule Wildeshausen (LK Oldenburg) sowie im Landkreis Vechta (LK Vechta) an verschiedenen Orten (z.B. im Gemeindehaus Maria Frieden in Vechta).
Wenn ihr Kinder im schulpflichtigen Alter habt und Leistungen vom Jobcenter bezieht, werden die Kosten für die Schulbücher übernommen (dies gilt nicht für Schulbücher,die ausgeliehen werden können). Das gibt es zusätzlich zu dem Geld für das Schulmaterial, welches im August und Februar regelmäßig ausgezahlt wird.
Mehrsprachige Erklärvideos zur EU-Freizügigkeit des Paritätischen Gesamtverbands
Das Video „EU-Freizügigkeit“ behandelt die verschiedenen Freizügigkeitsrechte und ihre Auswirkung auf die Ansprüche auf Sozialleistungen.
In dem Video „EU-Freizügigkeit bei Familienangehörigen“ geht es um aufenthalts- und sozialrechtliche Situation von Familienangehörigen, die zu den in Deutschland lebenden EU-Bürger*innen nachziehen – darunter auch um Drittstaatsangehörige.
Die Videos wurden vom Paritätischen Gesamtverband erstellt. Sie haben Untertitel in den Sprachen Bulgarisch, English, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Spanisch, Ungarisch. Die Sprachen der Untertitel können direkt auf youtube unter "Einstellungen" ausgewählt werden.
Der Text zum Video in allen diesen Sprachen kann hier als pdf-Datei heruntergeladen werden.
Neue Version der diskriminierenden Arbeitshilfe für die Jobcenter
Die Bundesagentur für Arbeit hat 2019 die Arbeitshilfe "Bekämpfung von organisiertem Leistungsmissbrauch durch EU-Bürger“ an die Jobcenter gegeben. Diese forderte im Effekt die Mitarbeiter*innen der Jobcenter dazu auf, nichtdeutsche Unionsbürger*innen unter einen Generalverdacht zu stellen und ihren Anspruch möglichst kritisch zu prüfen. Sie wurde damals vom Netzwerk Europa in Bewegung, an dem auch die Also beteiligt ist, ausführlich analysiert und kritisiert. Die Stellungnahme "Gegen Ausschluss und Kriminalisierung von EU-Bürger*innen – Existenzsichernde Leistungen für alle, die hier leben!" kann immer noch unterzeichnet werden.
Nun haben die Jobcenter eine neue interne Version der Arbeitshilfe erhalten. Sie findet sich bereits auf den Seiten von Tacheles e.V, zusammen mit einer Analyse.
Kurz zusammengefasst: Die neue Version enthält einige abgeschwächte Formulierungen, aber keine wirklichen Verbesserungen. Weiterhin kriminalisiert und diskriminiert die Arbeitshilfe Unionsbürger*innen und muss unverzüglich zurückgenommen werden!
Anmerkung: Nicht alle Jobcenter verwenden diese Arbeitshilfe.