Archiv 2016

1.1.2016: deutlich höhere Mietgrenzen - besonders in Lohne

Mit dem zum 1.1.16. geänderten Wohngeldgesetz gelten vielerorts teils drastisch höhere Mietobergrenzen beim Bezug von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und selbstredend auch beim Wohngeld. Das gilt auch für die Stadt  Oldenburg und den Landkreis Vechta, dort insbesondere für Bewohner der Stadt Lohne. Wer beim Bezug von Alg II oder Sozialhilfe bislang einen Teil der Miete selbst zahlen mußte, kann nun einen teils erheblichen Zuschlag von der Behörde erwarten. Mehr Infos zum Landkreis Vechta haben wir hier zusammengestellt, auch als herunterladbares Infoblatt.

Auch in der Stadt Oldenburg steigen die Mietgrenzen sehr deutlich. Die Infos dazu finden sich hier, auch als Infoblatt für die Stadt Oldenburg.

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